THOMAS Keyboard and Organ Upgrades

AGB - Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Servicebedingungen

§ 1 Allgemeine

1.        Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sein denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.   

§ 2 Vertragsschluss

1.        Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung oder Falschbelieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit seinem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.        Die Darstellung der Waren in den jeweils aktuellen Werbemitteln stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3.        Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, aufgrund derer die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet sind oder derartige Umstände bereits bei Vertragsschluss vorlagen, dem Verkäufer jedoch unbekannt waren.

4.        Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Vertrag beziehungswiese den Auftrag zu ändern, oder davon zurückzutreten, wenn sich die Wirtschaftlichkeit im Bezug der veränderten Marktpreise sich nicht mehr darstellen lässt. Eine Änderung des Auftrags muß dem Käufer rechtzeitig, mindestens 7 Tage vor der Auslieferung mittels eines Angebots angezeigt werden.   

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1.        Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden vor. Die Forderungen des Verkäufers gehen durch Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter.

2.        Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat die Ware ordnungsgemäß zu lagern, bis zur vollständigen Bezahlung als das Eigentum des Verkäufers kenntlich zu machen, auf seine Kosten ausreichend zu versichern und dem Verkäufer dies auf Verlangen nachzuweisen.

3.        Der Kunde ist nicht befugt, durch Verfügungen über die Eigentumsvorbehaltsware des Verkäufers den Sicherungszweck des Eigentumsvorbehaltes zu vereiteln oder zu erschweren, insbesondere ist er nicht berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsware an Dritte zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, unverzüglich durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Der Kunde hat den Dritten auf unsere Eigentumsrechte unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Verstößt der Kunde gegen diese gegenüber dem Verkäufer und dem Dritten bestehende Mitteilungspflicht und sollte der Dritte danach nicht in der Lage sein, dem Verkäufer die aus der Durchsetzung seiner Eigentumsrechte entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, so haftet der Kunde für den dem Verkäufer insoweit entstandenen Ausfall.    

4.        Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte weiter zu veräußern.  Für diesen Fall tritt der Kunde dem Verkäufer jedoch bis zur Höhe, der ihm gegenüber bestehenden Gesamtforderung sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte ab, und zwar unabhängig davon, ob die Eigentumsvorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung durch den Kunden weiterveräußert worden ist. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung hiermit schon jetzt an. Zur Einziehung dieser Forderung gegenüber dem Abnehmer oder Dritten bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich aber, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder Zahlungseinstellung auf seiner Seite vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann der Verkäufer vom Kunden verlangen, dass dieser ihm unverzüglich eine Auflistung sämtlicher an ihn abgetretenen Forderungen unter Benennung der jeweiligen Schuldner bekannt gibt und der Verkäufer wäre berechtigt, sodann die Forderungsabtretung gegenüber jenem Schuldner offenzulegen.

5.        Wird die an den Kunden aus seiner Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware des Verkäufers entstandene, an den Verkäufer abgetretene Forderung durch seinen Abnehmer oder den Dritten mittels Scheck oder Wechsel bezahlt, so erklärt der Kunde schon jetzt die sicherungsweise Übertragung des Eigentums an jenen Schecks oder Wechseln an den Verkäufer und wird sich jeglicher das Sicherungseigentum gefährdender Verfügungen über derartige Schecks und/oder Wechsel enthalten. Der Verkäufer nimmt die Übertragung hiermit schon jetzt an.

6.        Der Kunde darf die Eigentumsvorbehaltsware für den Verkäufer verarbeiten, ohne dass für den Verkäufer daraus Verpflichtungen entstehen. An der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden, mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der entstehenden neuen Sache im Verhältnis des Wertes (Rechnungswert) seiner Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Entsteht dadurch Alleineigentum des Kunden an der neuen Sache, so räumt er dem Ver-käufer hiermit im Verhältnis des (Rechnungs-)Wertes seiner Ware Miteigentum an der neuen Sache ein und verwahrt diese für ihn unentgeltlich.

7.        Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder bei Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse wird die gesamte Restschuld fällig und der Verkäufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung sowie Herausgabe der Ware zu verlangen. Nach erfolgtem Rücktritt hat der Kunde dem Verkäufer den Besitz der Ware zu verschaffen und ihm oder seinem Beauftragten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen/Lagerräumen zu gestatten. Außerdem hat der Kunde dem Verkäufer auf Verlangen ein Verzeichnis aller noch bei ihm vorhandenen, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und eine Liste der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen, die auch ihre Höhe sowie Namen und Adresse des jeweiligen Schuldners angibt, zu übergeben.

8.        Übersteigt der Betrag der an den Verkäufer abgetretenen Kaufpreisforderung und/oder der ihm eingeräumten Sicherungen einschließlich des Eigentumsvorbehalts die dem Verkäufer durch den Kunden geschuldete Summe um mehr als 20%, so ist der Verkäufer bereit, auf entsprechende schriftliche Anforderung hin, den Mehrbetrag zurück zu übertragen bzw. die Sicherungsrechte insoweit freizugeben.

§ 4 Vergütung

1.        Alle Preise verstehen sich ab Lager. Gesondert berechnet werden Frachten, Steuern, Zölle, sonstige Abgaben und besondere Aufwendungen des Verkäufers.

2.        Die in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe des jeweiligen Werbemittels. Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Eine Veränderung des vereinbarten Preises bei bereits abgeschlossenen Verträgen ist ausgeschlossen.

3.        Rechnungen sind – soweit nichts anderes vereinbart ist - sofort nach Erhalt der Ware und Rechnungsstellung fällig.

4.        Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Sie gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

5.        Gerät der Kunde mit einer Zahlung oder der Erfüllung einer Verbindlichkeit in Verzug, so werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich gegenüber dem Kunden indes vor, einen höheren Verzugs-schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Mahngebühr von 10 Euro je Mahnschreiben zu berechnen.

6.        Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Verkäufer anerkannt wurden.

7.        Bei Zahlungsverzug oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger und noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Kommt der Kunde dem Verlangen des Verkäufers nicht binnen einer Frist von vier Tagen nach, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz, statt Leistung zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, dem Verkäufer erst nach Vertragsschluss bekannt werden.

8.        Zahlungen an Angestellte oder Vertreter des Verkäufers sind nur schuldbefreiend, wenn diese mit einer Inkassovollmacht versehen sind.  

§ 5 Lieferung, Vertragsanpassungen und Gefahrübergang

1.        Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen/-termine sind unverbindlich. Bei Überschreitung derselben sind Schadensersatzansprüche des Kunden infolge einer späteren Lieferung, insbesondere auch solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig unerlaubter Handlung und für Folgeschäden daher ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vor-satzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Garantien oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypische vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird. Liefer-  und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung erschweren oder gar unmöglich machen, z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, etc. – auch wenn sie beim Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderungen zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück-zutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück-zutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

2.        Werden nach Abschluss des Vertrages durch behördliche Anordnungen dem Verkäufer neue Verpflichtungen irgendwelcher Art auferlegt, die den abgeschlossenen Vertrag betreffen, so gelten die sich aus derartigen Anordnungen ergebenden Änderungen bzw. Ergänzungen zwischen den Parteien als vereinbart. Durch behördliche Maßnahmen nach Vertragsschluss er-wachsende neue Steuern, Spesen und sonstige Abgaben oder Erhöhungen, ebenso Änderungen der Einfuhr – und Zollbestimmungen gehen stets zu Lasten des Käufers.

3.        Teillieferungen sind zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine erheblichen zusätzlichen Kosten entstehen, es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

§ 6 Mängelansprüche

1.        Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach Erhalt untersuchen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erhalt schriftlich, notfalls telefonisch zu melden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

2.        Die Abnahme unserer Instandsetzungsleistung hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt des Instandsetzungsgegenstandes vorzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Instandsetzungsgegenstandes abgenommen hat.

3.        Gegenüber Unternehmern ist die Sachmangelgewährleistung auf ein Jahr nach Abnahme beschränkt.

4.        Für die Laufzeit von Akkus, sowie für die Funktionalität vom Kunden gewünschter gebrauchter Ersatzteile übernehmen wir keine Gewähr. Verschleißteile, die einer mechanischen Beanspruchung unterliegen sind von der Garantiezeit ausgeschlossen.

5.        Der Verkäufer leistet zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz-lieferung. Die Ersatzlieferung kann auch durch Lieferung einer Ware mit gleichwertiger Nutzungsdauer bzw. Haltbarkeit erfolgen.

6.        Schlägt die Nacherfüllung drei Mal fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Dem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht die Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer wegen Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung sowie die Unzumutbarkeit für den Käufer gleich.

7.        Im Falle des Vorliegens eines Sachmangels leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Für den Fall, dass die Nachbesserung oder Neuherstellung fehlschlägt/misslingt oder unmöglich ist, wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, wir die Nacherfüllung aufgrund unverhältnismäßiger Kosten, aufgrund eines unverhältnismäßigen Aufwandes oder wegen Unzumutbarkeit der persönlichen Leistungserbringung verweigern, das Leistungsinteresse des Kunden wegen Verzögerung entfällt oder ihm die Nacherfüllung nicht zumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

8.        Der Kunde ist verpflichtet vor der Instandsetzung eine Datensicherung selbst durchzuführen, falls nichts anderes vereinbart wurde. Wir haften nur für Datenverlust, wenn eine vorherige Datensicherung dem Kunden unmöglich oder nicht zumutbar war. In diesem Fall ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

9.        Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde uns zur Instandsetzung notwendige Passwörter nicht rechtzeitig oder falsch zur Verfügung stellt.

10.      Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

11.      Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

§ 7 Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen ab dem 01.12.2023

1.        Der Musikcenter Rheinhessen mit seinem Inhaber Christian Schmitt bietet mit Herz für Musiker mehr Service und dazu gehört auch das gute Gefühlt einen sicheren Einkauf getätigt zu haben. Wir bieten unseren Kunden auf alle A-Waren (Neuwaren) eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren! Bei allen anderen Artikeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gebrauchtartikel werden technisch überprüft und mit bis zu 12 Monaten Gewährleistung ausgeliefert. Ist der Kunde im rechtlichen Sinn Verbraucher, so erhält er die gesetzlichen Garantie- und Gewährleistungszeiten.

2.        In anderen Fällen zählen die gesetzlichen oder vom Hersteller definierten Bestimmungen.

§ 8 Serviceaufträge

1.        Der Musikcenter Rheinhessen mit seinem Inhaber Christian Schmitt übernimmt keine Haftung für Schäden, die während eines Serviceauftrags, auf Grund eines schlechten Gerätezustands und altersbedingten Verschleißes entstanden sind. Dies zählt insbesondere für Schäden durch Umwelteinflüsse, unsachgemäßen Gebrauch und unautorisierte Fremdeingriffe, die nicht vom Fachhandel, oder einer Fachwerkstatt vollzogen wurden. Selbst bei Routineeinsätzen kann es vorkommen, dass benachbarte Baugruppen in Mitleidenschaft gezogen werden und diese nur durch einen Austausch wiederhergestellt werden können. Das Risiko trägt der Auftraggeber.

2.        Der Musikcenter Rheinhessen mit seinem Inhaber Christian Schmitt Kostenvoranschlag: Sollte keine Reparatur durchgeführt werden, weil z.B. die Reparaturkosten zu hoch sind, keine Fehler festgestellt werden können, oder Ersatzteile nicht mehr zu erhalten sind, ist in jedem Fall von dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung bis max. 45,-Euro zu entrichten.

3.        Ist ein Serviceauftrag abgeschlossen wird der Auftraggeber unmittelbar darauf per Telefon, E-Mail, SMS, oder Post darüber informiert. Wird die zum Service abgegebene Ware nicht innerhalb von 14 Tagen, nach der Benachrichtigung abgeholt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, für jeden überfälligen Werktag eine Lageraufwandsentschädigung in Höhe von 5,- Euro netto zu berechnen.

§ 9 Widerrufsbelehrung im Fernabsatz

Ist der Besteller Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, so steht ihm ein Widerrufsrecht zu.

1.        Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns den Musikcenter Rheinhessen mit seinem Inhaber Christian Schmitt, In der Höhgewann 12, 55278 Dexheim, Tel: +496133 / 50 99 132 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2.        Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Ware zum Widerruf dieses Vertrages bei uns ordnungsgemäß eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir möglichst dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben.

3.        Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Falle spätestens binnen sieben Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns den Musikcenter Rheinhessen mit seinem Inhaber Christian Schmitt, In der Höhgewann 12, 55278 Dexheim, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von sieben Tagen absenden. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Von den Sendungsarten „Unfrei“ bitten wir abzusehen, die Annahme wird verweigert.

4.        Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, Zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Geräte mit Kontakt zum Gesicht, oder Kopf. Hygieneartikel, Kosmetikartikel in geöffneter Form, usw. Zur Lieferung von Software, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

§ 10 Haftung

1.        Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher außervertraglicher und vertraglicher Pflichten.

2.        Der Verkäufer haftet in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten so-wie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf das vorhersehbare typischerweise eintretende Risiko. Dies gilt auch für die außervertragliche Haftung. Wesentlich sind die Verpflichtungen zur recht-zeitigen, mängelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben des Kunden, seines Personals oder Dritter oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.

3.        Die Ersatzpflicht des Verkäufers ist jedoch im Falle der Haftung für Sach- oder Personenschäden auf deinen Betrag von 100.000 Euro (Anmerkung: Höhe der Deckungssumme der Produkt- oder Haftpflichtversicherung) beschränkt.

4.        Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen

5.        Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht etwaige Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässige Pflichtverletzungen des Verkäufers, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt....

§ 11 Datenschutz

Der Verkäufer ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs zu speichern und zu übermitteln. Alle Vorgänge der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an von dem Verkäufer beauftragte Dienstleister weitergegeben.

Die Daten, welche sich auf den Speichermedien der Instandsetzungsgeräte befinden, werden streng vertraulich behandelt. Zur Instandsetzung/Fehleranalyse notwendige Datensicherungen werden von uns nach erfolgter Instandsetzung/Fehleranalyse umgehend gelöscht.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 1.7.1964 betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Erfüllungsort für den Verkäufer ist die Versandstelle der Ware, für Geldzahlungen durch den Käufer ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers.

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Powered By Website Baker